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Änderungen zum Personalausweis

Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" (PAuswGebV) neu festgelegt, mit Gültigkeit ab 07.02.2026. Die Anpassung betrifft alle deutschen Staatsangehörigen, die ab diesem Datum einen neuen Ausweis beantragen.

Die Gebühr für Personen ab 24 Jahren beträgt 46,00 Euro anstatt bislang 37,00 Euro.

Die Gebühr für Personen unter 24 Jahren beträgt 27,60 Euro anstatt bislang 22,80 Euro.

Hintergrund der Neuregelung ist eine deutschlandweite Kostenanpassung, die aufgrund gestiegener Produktions- und Verwaltungskosten zu berücksichtigen sind. Zudem sollen die zusätzlichen Einnahmen in verbesserte Sicherheitsstandards sowie den weiteren Ausbau digitaler Prozesse im Ausweiswesen fließen. Insbesondere neue Technologien zur Identitätsprüfung und die fortschreitende Digitalisierung erfordern einen höheren organisatorischen und technischen Aufwand.

Die Gemeinde Rietz-Neuendorf weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Gebührenerhöhung eine unmittelbar umzusetzende Vorgabe der Bundesregierung ist und keine eigene Entscheidung der Verwaltung darstellt.


Hinweis: Nur noch digitale biometrische Fotos zulässig

Seit dem 01. Mai 2025 sind für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland ausschließlich digitale biometrische Fotos zulässig. Diese Fotos können entweder direkt beim Meldeamt im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen sowie Drogerien mittels eines QR-Codes erstellt werden, wobei Papierfotos nicht mehr akzeptiert werden dürfen.

09.02.2026