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Notzeit für Schalenwild im Landkreis Oder-Spree festgestellt

Der Landkreis Oder-Spree hat mit Wirkung vom 5. Februar 2026 bis auf Widerruf eine Notzeit für alle Schalenwildarten festgestellt. Grund hierfür ist die anhaltende Frostperiode mit tief gefrorenen Böden und teilweise angekündigtem Schnee und Schneeregen, die die natürliche Nahrungsaufnahme des Wildes erheblich erschweren. 

Die Feststellung der Notzeit erfolgt auf Grundlage der jagdrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes Brandenburg und dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Wildversorgung unter den derzeitigen Witterungsbedingungen.

Ziel ist es, Wildtiere vor Hunger und unnötigen Verlusten zu schützen.

Mit der Notzeit sind besondere Regelungen verbunden: 

Jagdausübungsberechtigte sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der natürlichen Äsung zu ergreifen. Eine Erhaltungsfütterung des Schalenwildes ist erlaubt, jedoch nur in dem unbedingt notwendigen Umfang. Für wiederkäuendes Schalenwild dürfen ausschließlich Rau- und Saftfutter verwendet werden; der Einsatz von Kraftfutter ist ausdrücklich untersagt. Schwarzwild darf ausschließlich mit Mais, Getreide und Baumfrüchten gefüttert
werden.

Während der Notzeit gelten zudem jagdliche Einschränkungen. Bewegungsjagden sind nicht zulässig, ebenso ist der Abschuss von Schalenwild im Umkreis von 200 Metern um Kirrungen und Fütterungen verboten. Kirrungen zum Zweck der Bejagung sind während der Notzeit grundsätzlich untersagt. Auftretende Wildkrankheiten oder außergewöhnliche Wildverluste sind unverzüglich der Unteren Jagdbehörde zu melden. Diese behält sich Kontrollen der Fütterungsstellen ausdrücklich vor.

Die Notzeit gilt bis auf Widerruf. Eine Aufhebung erfolgt durch gesonderte öffentliche Bekanntgabe. Unser Appell an die Bevölkerung: Nehmen Sie Rücksicht bei winterlichen Aktivitäten in der Natur Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, bei Winterwanderungen, Spaziergängen und sportlichen Aktivitäten in Wald und Flur besondere Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen.

  • Bitte bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen.
  • Vermeiden Sie es, Rückzugs- und Ruhezonen des Wildes zu betreten.
  • Hunde sind konsequent an der Leine zu führen, um unnötige Beunruhigungen und Fluchtreaktionen zu verhindern.

Jede Störung zwingt Wildtiere zu energiezehrenden Bewegungen, die unter den aktuellen
Bedingungen kaum kompensiert werden können.

06.02.2026