Bekanntmachung der Widmungsverfügung - Zum Anger
Öffentliche Bekanntmachung
Widmungsverfügung
ach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz vom 28. Juli 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358) in der derzeit gültigen Fassung, erhält ein Teil des Grundstückes gelegen in der Gemarkung Sauen, Flur 1, Flurstücke 16 gemäß dem beigefügten Lageplan die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
Die oben genannte Verkehrsfläche wird in die Straßengruppe der sonstigen öffentlichen Straßen eingestuft und erhält die Straßennummer 650/2 und den Straßennamen „Zum Anger“.
Die öffentliche Verkehrsfläche verläuft über eine Teilfläche des Flurstückes 16 der Flur 1, Gemarkung Sauen in einer Breite von durchschnittlich 5 Metern, sie weist eine Länge von rund 80 Metern (gemessen ab der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes bis zur Einfahrt des nördlich gelegenen Feuerwehrgebäudes) auf. Der Verlauf ist in dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Träger der Baulast ist die Gemeinde Rietz-Neuendorf. Diese Verfügung gilt eine Woche nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Rietz-Neuendorf als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ge-meinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1, 15848 Rietz-Neuendorf, einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt wird, so wird dessen Verschulden dem Auftraggeber zugerechnet.
Rietz-Neuendorf, den 24.09.2025
Oliver Radzio
Bürgermeister
Anlage: Lageplan