Hinweis zur Erhebung der Grundsteuer
Aufgrund des aktuellen Mahnlaufs kommt es vermehrt zu Anfragen bezüglich der Grundsteuer.
Dazu kurz einige Fakten:
Die Gemeinde muss die Daten des Grundlagenbescheides des Finanzamtes übernehmen. Das führt gelegentlich dazu, dass Eigentumsübergänge (z.B. durch Verkauf oder Erbschaften) teilweise nicht berücksichtigt sind. In anderen Fällen gibt es Klärungsbedarf bezüglich der Bemessung (Fläche, Nutzungsart, etc.).
Uns ist bewusst, dass diese Vorgehensweise teils für Unverständnis sorgt – lässt sich jedoch aufgrund der geltenden Regeln nicht ändern. Sollten Sie daher feststellen, dass der Grundsteuermessbetrag aus Ihrer Sicht falsche oder veraltete Informationen enthält, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Der Klärungsbedarf gegenüber dem Finanzamt zieht keine aufschiebende Wirkung bezüglich der Grundsteuer nach sich. Das heißt: Die Grundsteuer ist trotzdem fristgerecht und in der ausgewiesenen Höhe zu zahlen. Sofern das Finanzamt eine Korrektur der Grundlagenbescheide durchführt, werden diese selbstverständlich im Folgenden durch die Gemeinde berücksichtigt.
Bei Grundstücken mit mehreren Eigentümern (häufig der Fall bei Erbengemeinschaften) haftet jeder einzelne Eigentümer gesamtschuldnerisch. Das heißt, dass die Gemeinde jeweils einen Eigentümer anschreibt, der per Gesetz für die Grundsteuer aufzukommen hat. Die Klärung der Kostenverteilung im Innenverhältnis (sprich: unter den Eigentümern) ist Sache der Eigentümergemeinschaft
Natürlich stehen wir gerne für Fragen zur Grundsteuer zur Verfügung, bitten allerdings um Verständnis dafür, dass wir nicht willkürlich vorgegebene Prozesse anpassen können.
Oliver Radzio
Bürgermeister