Öffentliche Zustellung - Frau Martha Geiß
Öffentliche Zustellung
- Gemarkung: Neubrück
- Flur: 11
- Flurstück(e): 125
Sehr geehrte Frau Geiß,
gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18.10.1991 (GVBI. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBI. I / 06 [Nr. 07] S. 74, 86), wurde die öffentliche Zustellung einer Mitteilung an Sie angeordnet. Es können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Sie können die für Sie bestimmte Mitteilung des Landkreises Oder-Spree beim
Kataster- und Vermessungsamt im Landkreis Oder-Spree
Spreeinsel 1
15848 Beeskow
einsehen.
Kramer
Sachgebietsleiterin