15. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Oder-Spree
Nach intensiven Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Oder-Spree seit Beginn des Ausbruchs im September 2020 kann nach Genehmigung der Europäischen Kommission die festgelegte Restriktionszone Sperrzone I verkleinert werden.
Aus diesem Grund erlässt der Landkreis Oder-Spree, vertreten durch den Landrat, dieser vertreten durch das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (nachfolgend: Veterinäramt) nachfolgende Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 25. November 2024.
Rechtsgrundlagen:
- Artikel 70 und 71 der Verordnung (EU) 2016/429
- Artikel 63 bis 65 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
- Artikel 3 bis 6, 9 bis 12 und 49 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594
- §§ 37 und 38 Absatz 11 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Nummer 16 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
- §§ 14d und 14e der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)
- § 1 Absatz 4 und § 5 Absatz 8 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes
- § 80 Absatz 2 Nummern 3 und 4 der Verwaltungsgerichtsordnung
in der jeweils geltenden Fassung.
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
vom 7. Oktober 2020 in der Fassung der 15. Änderung und Ergänzung vom 25. November 2024
Anlagen
- Gesamtfassung der Tierseuchenallgemeinverfügung
- A1 - Karte der Restriktionsgebiete vom 25. November 2024
- A2 - Leitfaden zur Bejagungsstrategie im Rahmen der ASP-Bekämpfung im Land Brandenburg
- A3 - Merkblatt zu Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach dem Wildschweinkontakt
Geamtübersicht der ASP-Restriktionszonen (Stand 25.11.2024)