Erneute Öffentliche Bekanntmachung Auslage des Bebauungsplans PV-FFA MUNA
Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „PhotovoltaikFreiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)” im Ortsteil Wilmersdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hatte in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)“ beschlossen. Am 04.07.2023 folgte in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung der Beschluss, den Entwurf des B-Plans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)” im Ortsteil Wilmersdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung (Stand Juli 2023), dem Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung und der Biotopkarte gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Beschluss-Nr. B-437/2023) öffentlich auszulegen.
Die Offenlage dieser Unterlagen fand in der Zeit vom 26.07.2023 bis zum 25.08.2023 statt. Die Bekanntmachung zur Offenlage im Amtsblatt enthielt formale Fehler. Aus diesen Gründen wird der Entwurf des B-Plans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs.1 und 2 BauGB im Internet erneut veröffentlicht. Die Veröffentlichung findet
vom 14. Oktober 2024 bis zum 15. November 2024 statt.
Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ nach Anklicken von „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA)“ für jedermann eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ zugänglich gemacht.
Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde in der Zeit
vom 14. Oktober 2024 bis zum 15. November 2024 ermöglicht.
Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten
- Montag 09:00 bis 12:00
- Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
- Mittwoch 09:00 bis 12:00
- Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und
- Freitag 09:00 bis 12:00
bei der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 206 eingesehen werden.
Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-60822 möglich.
Die Aufstellung des vorliegenden B-Planentwurfs erfolgt mit der Zielsetzung der Ausweisung von Sonderbauflächen für erneuerbare Energien, hier Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Planung stellt einen Beitrag zur Erreichung der klimaschutzpolitischen Ziele und Vorhaben in Deutschland dar.
Lage des Plangebiets: Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 37, 39 (Zuwegung) und 49 in der Flur 1 und die Flurstücke 57, 58 (Zuwegung) und 59 in der Flur 3 der Gemarkung Wilmersdorf (Vorhabenfläche).
Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dies betrifft den Untersuchungsumfang, die Untersuchungsmethode und den Detaillierungsgrad bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter (Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter).
Die nachfolgenden Arten umweltbezogener Informationen wurden veröffentlicht, sind entsprechend im Internet bereitgestellt und zusätzlich ausgelegt:
Umweltbericht mit Angaben zur Eingriffs- / Ausgleichsplanung
- Bestandserfassung und Bewertung zu den Schutzgütern Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit/ Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt/ Boden und Fläche/ Wasser/ Klima und Luft/ Landschaft/ kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
- Aussagen zu den bestehenden Wechselwirkungen zwischen den o.g. Umweltbelangen
- Angaben zu anderweitige Planungsmöglichkeiten - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter
- Fotodokumentation zur Biotopkartierung
Natur- und Artenschutz: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens auf vorkommende Arten
- Bestand und Betroffenheit der im Untersuchungsraum vorkommenden europarechtlich geschützten Arten (Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie)
- Beschreibung der Biotopstruktur im Geltungsbereich des Plangebiets
- Aussagen zum Biotopschutz, Boden, Baugrund und Altlasten
- Anpassung an den Klimawandel
- Brutvogelkartierung von vorkommenden über 30 heimischen Vogelarten
- Erfassung und Kartierung der 10 vorkommenden Fledermausarten bezüglich Höhlenbäumen, Winterquartieren und Quartierstrukturen
- Erfassung und Kartierung von Amphibien und Reptilien (Teichfrosch, Zauneidechse, Blindschleiche)
- Überprüfung Brutplätze von Greif- und Großvögeln
Schutzgut Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit
- Angaben zu Standortdaten und Immissionsorten, Angaben zu potentiellen schädlichen Umwelteinwirkungen insbesondere Blendwirkungen, ausgehend von den Solarmodulen
- Weitere Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:
- Flächenversieglung, Bodenschutz und Abfallwirtschaft
- Landkreis Oder-Spree (Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde)
- Kreisentwicklung - Landkreis Oder-Spree (Kreisentwicklung und Investitionsförderung)
- Natur- und Artenschutz - Landkreis Oder-Spree (Untere Naturschutzbehörde), Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände, Landesamt für Umwelt, Fachabteilung Naturschutz
- Bauleitplanung - Landkreis Oder-Spree (Bauordnungsamt)
- Denkmalschutz - Landkreis Oder-Spree (Untere Denkmalschutzbehörde), Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
- Flächeninanspruchnahme für Landwirtschaft - Landkreis Oder-Spree (Agrarentwicklung - Landwirtschaftsamt),
- Waldinanspruchnahme - Landesbetrieb Forst (untere Forstbehörde)
- Raumordnung - Gemeinsames Landesplanungsabteilung, Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
- Grundwasserneubildung (Flächenversiegelung) - Landesamt für Umwelt, Fachabteilung Wasserwirtschaft
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mailadresse: info@rietz-neuendorf.de . Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden.
Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Wilmersdorf (MUNA“ unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Rietz-Neuendorf, den 25.09.2024
Radzio
Bürgermeister