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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung vorhabenbezogener B-Plan "Windpark Buckow Süd"

Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow Süd“ im Ortsteil Buckow der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.09.2024 mit der Vorlagen-Nr. B-0500/2024 den Beschluss zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow-Süd“ aus dem Jahr 2001 der vormaligen Gemeinde Buckow, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf, gefasst.

Ziel der Aufhebungssatzung ist, die Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow Süd“ aus dem Jahr 2001 aufzuheben: Sondergebiete für Standorte von sechs Windenergieanlagen mit einer Höhe von 182 m ü. NN und eine private Grünfläche als Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung (Sukzessionsfläche).

Mit Realisierung des Vorhabens „Windpark Buckow Süd“ gemäß Vorhabenbezogenem Bebauungsplan ist dieser funktionslos. Da seine Festsetzungen einem Repowering des Windparks entgegenstehen, wird der Bebauungsplan aufgehoben. Die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung (vgl. § 1 Abs. 8 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist identisch mit dem Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow Süd“ der vormaligen Gemeinde Buckow, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf.

Er hat eine Größe von ca. 6,14 ha und liegt südlich der Ortslage Buckow. Die Lage und Begrenzung des Geltungsbereichs wird in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Er umfasst in der Gemarkung Buckow, Flur 1, die Flurstücke 147, 148, 193, 623, 624, 625, 627, 628 (Stand der Satzung 26.06.2001). Die Flurstücksbezeichnungen sind unverändert.

Rietz-Neuendorf, den 25.09.2024

Radzio
Bürgermeister

07.10.2024