Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung vorhabenbezogener B-Plan "Windpark Buckow Nord"
Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow Nord“ im Ortsteil Buckow der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.09.2024 mit der Vorlagen-Nr. B-0499/2024 den Beschluss zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow-Nord“ aus dem Jahr 2001 der vormaligen Gemeinde Buckow, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf, gefasst.
Ziel der Aufhebungssatzung ist, die Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow Nord“ aus dem Jahr 2001 aufzuheben: Sondergebiete für Standorte von fünf Windenergieanlagen mit einer Höhe von 182 m ü. NN.
Mit Realisierung des Vorhabens „Windpark Buckow Nord“ gemäß Vorhabenbezogenem Bebauungsplan ist dieser funktionslos. Da seine Festsetzungen einem Repowering des Windparks entgegenstehen, wird der Bebauungsplan aufgehoben. Die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung (vgl. § 1 Abs. 8 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist identisch mit dem Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow Nord“ der vormaligen Gemeinde Buckow, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf. Er hat eine Größe von ca. 15,8 ha südlich der Gemarkungsgrenzen zu Birkholz und Herzberg.
Die Lage und Begrenzung des Geltungsbereichs wird in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Er umfasst in der Gemarkung Buckow, Flur 1, die Flurstücke 336, 343, 350, 352, 398 (Stand der Satzung 26.06.2001). Die Flurstücksbezeichnungen sind unverändert.
Rietz-Neuendorf, den 25.09.2024
Radzio
Bürgermeister