Bekanntmachung zu B-0469/2023 - frühzeitige Beteiligung zum Entwurf des B-Plans PV-FFA Birkholz
Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die frühzeitige Beteiligung und Information von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaikanlage im Ortsteil Birkholz der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05.12.2023 mit der Vorlagen-Nr. B-0469/2023 beschlossen, die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig über den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) im Ortsteil Birkholz der Gemeinde zu informieren. Dabei ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieses Planvorhabens, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gemeindegebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Stand November 2023), Begründung (Stand November 2023) und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (Stand November 2023) gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Die Veröffentlichung findet
vom 02.01.2024 bis zum 09.02.2024 statt.
Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www. rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ nach Anklicken von „Bebauungsplan Photovoltaik- Freiflächenanlage Birkholz“ für jedermann eingesehen und abgerufen werden.
Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.planungsportal.brandenburg.de/ zugänglich gemacht. Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde in der Zeit
vom 02.01.2024 bis zum 09.02 2024 ermöglicht.
Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten:
- Montag 09:00 bis 12:00
- Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
- Mittwoch 09:00 bis 12:00
- Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und
- Freitag 09:00 bis 12:00
bei der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 206 eingesehen werden.
Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 033672-60822 möglich.
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die folgende Abbildung zeigt zeichnerisch das Planungsgebiet:
Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs erfolgt mit der Zielsetzung der Ausweisung von Sonderbauflächen für erneuerbare Energien, hier Solarenergie. Die Planung stellt einen Beitrag zur Erreichung der klimaschutzpolitischen Ziele und Vorhaben in Deutschland dar. Da das Vorhabengebiet planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen ist, muss über dieses geordnete Verfahren der Planaufstellung Baurecht für die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.
Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dies betrifft den Untersuchungsumfang, die Untersuchungsmethode und den Detaillierungsgrad bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter (Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter).
Die nachfolgenden bereits vorhandenen Arten umweltbezogener Informationen wurden veröffentlicht und sind entsprechend im Internet bereitgestellt und zusätzlich ausgelegt:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zur
- Biotopstruktur (nach den Vorgaben der Brandenburger Biotopkartierung mit Aussagen zum Vorkommen von Fledermäusen, Vögeln, Amphibien, Insekten, Fischen, Weichtieren
- sowie höheren Pflanzen, Flechten und Moosen.
Umweltbericht (Vorbericht als Teil der Begründung) mit Aussagen zu
- Biotopen
- Boden
- Wasserhaushalt
- Klima, Luft
- Kultur- und Sachgütern
- Landschafts- und Ortsbildern
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mailadresse: info@ rietz-neuendorf.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden.
Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Flächennutzungsplan (FNP) aufgefordert.
Rietz-Neuendorf, den 08.12.2023
Oliver Radzio
Bürgermeister
Entwurf Planzeichnung