Neue Grundsteuerhebesätze
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28. Januar 2025 die neuen Grundsteuerhebesätze mit Gültigkeit ab dem 01. Janura 2025 beschlossen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr.: 02-2025).
Grundsteuer A: 410 v.H.
Grundsteuer B: 350 v.H.
Um die individuelle Steuerlast zu berechnen wird die folgende Folrmel angewand:
Grundsteuermessebtrag x Grundsteuerhebesatz = Steuerlast
Weitere Informationen dazu finden sie in der Hebesatzsatzung und der Bekanntmachungsanordnung der Hebesatzsatzung.