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Neue Grundsteuerhebesätze

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28. Januar 2025 die neuen Grundsteuerhebesätze mit Gültigkeit ab dem 01. Janura 2025 beschlossen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr.: 02-2025).

Grundsteuer A: 410 v.H.

Grundsteuer B: 350 v.H.

Um die individuelle Steuerlast zu berechnen wird die folgende Folrmel angewand:

Grundsteuermessebtrag x Grundsteuerhebesatz = Steuerlast

Weitere Informationen dazu finden sie in der Hebesatzsatzung und der Bekanntmachungsanordnung der Hebesatzsatzung.

12.02.2025