Information zur Erhebung der Grundsteuer
Erhebung der Grundsteuer A und B in der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Im Zuge der Grundsteuerreform erhalten alle Steuerpflichtigen im Jahr 2025 neue Abgaben-Veranlagungsbescheide. Die Gemeinde Rietz-Neuendorf beabsichtigt, die neuen Abgaben-Veranlagungsbescheide an Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken (Grundsteuer B) und an Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) ab Februar zu versenden.
Alle Eigentümer werden um Geduld sowie um Überprüfung der bisherigen Zahlungsweise gebeten. Eigentümer, die bisher einen Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet hatten, werden gebeten, den Dauerauftrag bis zum Erhalt des neuen Abgaben-Veranlagungsbescheides zu stoppen. Haben die Eigentümer ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer erteilt, kann alles bestehen bleiben und die Abbuchung erfolgt entsprechend des neuen Abgaben-Veranlagungsbescheides. Eigentümer, die bisher die Grundsteuer mittels Banküberweisung beglichen haben, werden gebeten, die Überweisung erst zu tätigen, wenn der neue Abgaben-Veranlagungsbescheid vorliegt.