Ausbruch der Newcastle Disease im Landkreis Oder-Spree
Update vom 23. Februar 2026:
Im Landkreis Oder-Spree ist am 20.02.2026 der Ausbruch der Newcastle-Krankheit (ND) in einem Mastputenbestand amtlich festgestellt worden. Der Landkreis Oder-Spree hat daraufhin durch das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (Veterinäramt) eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung der Newcastle-Krankheit vom 22.02.2026 erlassen.
Zur Eindämmung der Tierseuche wurden Restriktionsgebiete festgelegt: Eine Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern umfasst Coschen sowie Breslack, Wellmitz und Steinsdorf (jeweils in Teilen). Zusätzlich wurde eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In dieser liegen Ratzdorf, Streichwitz, Bomsdorf sowie Bahro, Breslack, Göhlen, Eisenhüttenstadt, Neuzelle, Ossendorf, Steinsdorf, Schwerzkow und Wellmitz (jeweils in Teilen).
Für die Restriktionszonen gelten umfangreiche tierseuchenrechtliche Maßnahmen, darunter insbesondere die Absonderung/Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor Wildvögeln, Verbringungsbeschränkungen (u. a. für gehaltene Vögel, Fleisch sowie Eier/Bruteier), tägliche Eigenkontrollen in den Betrieben, Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, Dokumentationspflichten sowie das Verbot von Märkten, Tierschauen und sonstigen Zusammenführungen von Geflügel. Geflügelhaltungen sind zudem zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen. Die Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar; Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Geflügelhalter sind verpflichtet, dem Veterinäramt unverzüglich u. a. die Anzahl und Nutzungsart der gehaltenen Vögel, deren Standort, verendete Tiere sowie Änderungen zu melden. Jede seuchenhaft verlaufende Erkrankung im Geflügelbestand ist umgehend anzuzeigen.
Kontakt Veterinäramt:
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-oder-spree.de
Telefon: 03366-35-1901 (Mo–Fr, 8–15 Uhr)
Weitere Informationen, Merkblatt zur Biosicherheit sowie die Allgemeinverfügung (inkl. Karte der Restriktionszonen):
- PDF-Datei: 365 kB
- PDF-Datei: 8.8 MB
Ausbruch der Newcastle Disease in einem Putenmastbestand im Landkreis Oder-Spree festgestellt
Im Landkreis Oder-Spree ist in einem Putenmastbestand mit rund 23.000 Tieren die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) amtlich festgestellt worden. Nachdem es in dem Betrieb zu erhöhten Tierverlusten und klinischen Auffälligkeiten gekommen war, wurde das zuständige Veterinäramt des Landkreises umgehend informiert
und der Verdacht auf einen Ausbruch der Tierseuche amtlich festgestellt. Durch die zuständigen Behörden wurden Proben entnommen und der abschließende Laborbefund des Friedrich-Löffler-Instituts bestätigte am 20. Februar 2026 den Ausbruch der Newcastle-Krankheit.
Auf Grundlage dieses Ergebnisses sowie der klinischen Befunde vor Ort wurde der Ausbruch der Tierseuche der Kategorie A offiziell festgestellt. Die erforderlichenBekämpfungsmaßnahmen wurden unverzüglich eingeleitet. Eine entsprechende Tierseuchenverfügung wurde dem betroffenen Tierhalter übergeben.
Darüber hinaus wird eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand enthält. Diese wird auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree veröffentlicht. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. Die epidemiologischen Ermittlungen wurden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes Brandenburg eingeleitet.
Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete Viruserkrankung, die vor allem Geflügel betrifft. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. In Deutschland wird das Virus vor allem bei wild lebenden Tauben nachgewiesen. Der letzte Ausbruch beim Hausgeflügel wurde in Brandenburg 1996 festgestellt. Der Verlauf der Erkrankung kann je nach Virusstamm und Tierart unterschiedlich sein. Während Hühner und Puten schwer erkranken können, verläuft eine Infektion bei anderen Geflügelarten wie Enten oder Gänsen teilweise ohne sichtbare Symptome.
Für den Menschen stellt das Virus keine Gefahr dar. In seltenen Fällen kann es bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren zu vorübergehenden Bindehautreizungen kommen. Die Newcastle-Krankheit ist gemäß EU-Recht eine Tierseuche der Kategorie A. Das bedeutet, dass bei ihrem Auftreten umgehend Maßnahmen zur Eindämmung und Tilgung ergriffen werden müssen.
Der Landkreis informiert fortlaufend über die weitere Entwicklung. Geflügelhalter werden gebeten, die geltenden Schutzmaßnahmen zu beachten.