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Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben

Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLEUV-Forst-RL)

Die EU-Forst-RL ist von Ministerin Mittelstädt unterschrieben und damit die aktuelle Grundlage der Förderung forstlicher Maßnahmen in den Bereichen


I.    Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft
II.    Vorbeugung von Waldschäden.

Das Programm IAP ist für die Förderantragstellung im Maßnahmebereich „Waldumbau“ freigegeben. Das Zeitfenster zur Antragstellung ist bis zum 15.02.2026 geöffnet (siehe EU-Forst-RL / „Prüftermine“).


Quelle & weitere Informationen unter: Landesbetrieb Forst Brandenburg / Stand 29. September 2025

30.09.2025