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Bauabgangssatistik 2026

Die Bauabgangsstatistik hilft, den Gebäude- und Wohnungsbestand unserer Gemeinde aktuell zu halten. Eigentümerinnen und Eigentümer sind nach § 6 Hochbaustatistikgesetz zur Auskunft verpflichtet.

Bitte melden Sie dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg:

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis einschließlich 1.000 m³ umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum,
  • die dauerhafte Nutzungsänderung von Wohnraum, beispielsweise in Gewerberäume.

Füllen Sie dazu den [Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik](https://bau.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet) aus – bitte „Brandenburg“ auswählen – und senden Sie ihn an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, beispielsweise per E-Mail an **Bau@statistik-bbb.de**.

Wichtig: Der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. In diesen Fällen reichen Sie den Erhebungsbogen ausschließlich dort ein.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

26.10.2026