Bauabgangssatistik 2026
Die Bauabgangsstatistik hilft, den Gebäude- und Wohnungsbestand unserer Gemeinde aktuell zu halten. Eigentümerinnen und Eigentümer sind nach § 6 Hochbaustatistikgesetz zur Auskunft verpflichtet.
Bitte melden Sie dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg:
- den Abbruch von Wohngebäuden bis einschließlich 1.000 m³ umbauten Raum,
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum,
- die dauerhafte Nutzungsänderung von Wohnraum, beispielsweise in Gewerberäume.
Füllen Sie dazu den [Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik](https://bau.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet) aus – bitte „Brandenburg“ auswählen – und senden Sie ihn an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, beispielsweise per E-Mail an **Bau@statistik-bbb.de**.
Wichtig: Der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. In diesen Fällen reichen Sie den Erhebungsbogen ausschließlich dort ein.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.