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Kita & Schule

Informationen zu den Kindergärten, dem IGB Hort und der Grundschule ("Schule des Friedens")

Bildungsportal Oder-Spree

Bildung gemeinsam gestalten – Transparente Bildungslandschaft

Bildungsportal


Wozu ein Bildungsportal?

Über die web-basierte Lösung können sich Interessierte in allen Lebenslagen wohnortsunabhängig über Bildungsmöglichkeiten in ihrer Region informieren. Zudem kann das Bildungsportal als Steuerungs- und Marketing-Instrument für Entscheidungen in politischen Gremien oder zur Entwicklung passgenauer Angebote genutzt werden. Der Kontakt- und Netzwerkaufbau zu relevanten Zielgruppen und diversen Bildungsanbietern wird erleichtert und transparenter. Dafür sind im Portal viele Fakten zu Rahmenbedingungen wie Bevölkerung und soziale Lage für Ämter, Städte und amtsfreie Gemeinden dargestellt.

Für wen ist das Bildungsportal?

Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises können sich über Bildungsangebote informieren sowie soziale und bildungsrelevante Daten herunterladen. Es gibt keine Zugangseinschränkung.

Was beinhaltet das Bildungsportal?

Zum einen stehen interaktive Karten zu Bildungseinrichtungen wie Kitas, Horten, Schulen und Bibliotheken des Landkreises zur Verfügung. Über Hyperlinks können die Internetseiten der Angebote direkt angewählt werden. Zum anderen finden sich dort Indikatoren zu ausgewählten Rahmenbedingungen, zur frühkindlichen und schulischen Bildung als interaktive Tabellen und Diagramme sowie grafische Darstellungen in Form von Karten.

Wie aktuell ist das Bildungsportal?

Viele Kennzahlen werden in der Kreisverwaltung selbst erhoben. Über die Koordinierungsstelle Bildung werden die Daten in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern jährlich aktualisiert. Partner sind unter anderem die Kommunen des Landkreises, Ministerien, Statistikämter und die Bundesagentur für Arbeit.


Quelle: Bildungsportal Oder-Spree / Landkreis Oder-Spree / Stand 12. November 2024

Kompaktbericht "Schulische Bildung"

„Bildung gemeinsam gestalten“

Der Faktencheck „Schulische Bildung“ ist ein Instrument des kommunalen Bildungsmanagements und als Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Verhältnisse in Oder-Spree zu verstehen. Im Unterschied zum Kompaktbericht „Schulische Bildung“ stellt er ein reines Zahlenwerk dar und versteht sich als Impulsgeber, um Diskussionen und fachliche Austauschprozesse auszulösen. Denn: Zahlen sind wichtig, doch besonders wertvoll werden sie durch tiefergehende Analysen und die Expertise von Bildungsakteuren sowie Nutzerinnen und Nutzern.

Konstantes Reflektieren, Hinterfragen und den Dialog zu suchen und zu führen, lässt den Faktencheck lebendig werden.

Für die Diskussion und Interpretation von Daten ist es wichtig zu wissen, ob etwas konstant bleibt oder abnimmt oder steigt. Ein Ziel des vorliegenden Faktenchecks ist es deshalb, Entwicklungen aufzuzeigen. Die Darstellung von Entwicklungen ist zunächst neutral und sagt nichts darüber aus, ob eine Veränderung oder ein Status Quo positiv oder negativ zu bewerten ist. Eine sehr deutliche Veränderung nach unten oder oben ist allerdings aus unserer Sicht in jedem Fall ein Signal, deren Ursachen und Auswirkungen genauer zu betrachten.

Grundlage der Datenlage des Berichtes sind stichtagsbezogene Daten. Je nach Verfügbarkeit stehen dabei Daten aus 2022 und 2023 im Fokus der Betrachtungen. Um Entwicklungen und Trends erkennen zu können, werden in vielen Themenbereichen längere Zeitverläufe betrachtet. Die Daten stammen dabei aus einer Vielzahl von Statistiken, wie den Statistiken der Bundes- und Landesämter, der Bundesagentur für Arbeit sowie kreiseigenen Quellen, die teilweise mit unterschiedlichen Erhebungszeitpunkten arbeiten, sodass gewisse kleine Unschärfen in den Betrachtungen möglich sind.

Quelle: Einleitung des Kompaktbericht "Schulische Bildung" / Stand Oktober 2023


Weitere Informationen zur Bildung im Landkreis Oder-Spree finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter "Kommunales Bildungsmanagement"

Anpassung der Kita Beitragsbefreiung

Gemäß § 17a des Kindertagesstättengesetz - KitaG werden ab dem 01.08.2024 für alle 3 – 6-jährigen Kinder keine Elternbeiträge mehr erhoben. Die Befreiung erfolgt ab dem Monat in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat.

Hat Ihr Kind zum Beispiel am 05.09.2024 seinen 3. Geburtstag, gilt die Beitragsbefreiung ab dem 01.09.2024.

Der Zuschuss zur Mittagverpflegung gemäß der Kita-Essengeldsatzung sowie die Erhebung für Elternbeiträge für die Hortbetreuung gemäß der Kita-Satzung der Gemeinde bleiben davon unberührt.

Für Fragen dazu steht Ihnen Frau Wulff gerne zur Verfügung.

Kita-Elternbeitragsentlastung

Viele Familien stehen aktuell vor der großen Herausforderung, den Lebensunterhalt mit dem zur Verfügung stehenden Geld zu bestreiten, insbesondere wegen der stark gestiegenen Energiekosten aufgrund der Folgen des Krieges gegen die Ukraine. Betroffen sind nicht nur Familien, die Sozialtransferleistungen erhalten oder über geringe Einkommen verfügen, sondern auch Familien mit mittleren Einkommen erleben mit ihren Kindern deutliche finanzielle Einschnitte aufgrund steigender Kosten in vielen Lebensbereichen.

Um diesen Eltern und Kindern schnell und direkt zu helfen werden sie bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung entlastet. Kindertagesbetreuung in Krippen, Kindergärten, Horten und in Kindertagespflegestellen sind Bildungsangebote, die allen Kindern auch in der aktuellen Krisensituation offenstehen müssen. Deshalb wird die Elternbeitragsfreiheit im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 auf Eltern mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro ausgeweitet. Für Eltern mit mittleren Einkommen (bis 55.000 Euro Jahreshaushaltsnettoeinkommen) werden die Elternbeiträge pro Kind und Monat für denselben Zeitraum differenziert nach Betreuungsumfang auf zulässige Höchstbeiträge begrenzt.

Ab 1. Januar 2023:

  • Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 35.000 Euro werden beitragsfrei gestellt.
  • Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 55.000 Euro können anteilig entlastet werden.

Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

sowie Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 20.000 Euro.

Da die Kita-Träger Zeit brauchen, um die neuen individuellen Beitragsfestsetzungen vorzunehmen (das Gesetz nennt als Zieldatum den 28. Februar 2023) und eventuell zusätzliche Angaben benötigen, besteht die Verpflichtung, den bisherigen Beitrag erst einmal weiter zu entrichten. Es gibt aber einen gesetzlichen Rückerstattungsanspruch, wenn sich mit dem neuen Bescheid herausstellt, dass zu viel gezahlt worden ist.

Wenn Eltern Fragen haben, ist zu empfehlen, sich immer zunächst die FAQs sowie die weiteren veröffentlichten Informationen des MBJS sorgfältig anzusehen oder sich an den Einrichtungsträger zu wenden, der für die Festlegung und Erhebung der Elternbeiträge zuständig ist. Auch das zuständige Jugendamt kann Auskunft erteilen. Für Fragen zu den landesrechtlichen Rahmenbedingungen und zum Einkommensrechner hat das MBJS ein Mailpostfach eingerichtet: elternbeitragsentlastung-kita@mbjs.brandenburg.de

Quelle: Kita-Elternbeitragsentlastung | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de) / Stand 28.12.2022


Den Einkommensrechner zur Ermittlung von Elternbeitragsbegrenzungen finden Sie unter: Einkommensrechner zur Ermittlung von Elternbeitragsbegrenzungen | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)

In Vorbereitung der Umsetzung dieser Regelung wird den Eltern in Kürze ein separates Infoschreiben derr Gemeinde Rietz-Neuendorf mit der Bitte um aktuelle Einkommensnachweise zugehen.

Grüße zum Ersten Schultag

Liebe Schülerinnen und Schüler,

heute beginnt wieder die Schule. Grade für Erstklässler ist heute deshalb ein ganz besonderer Tag, zu dem es früher immer hieß: „Jetzt beginnt der Ernst des Lebens.“. Neben dem Ernst soll und darf Schule natürlich auch Spaß machen. Man trifft Freunde, lernt, spielt, malt, singt, turnt und lacht. Deshalb wünsch ich euch ganz viel Freude.

Alle Autofahrer möchte ich daran erinnern, dass ab heute wieder vermehrt Kinder an und auf unseren Straßen unterwegs sein werden – Nehmen Sie deshalb Rücksicht und fahren Sie insbesondere in der Nähe von Schulen besonders vorsichtig.

Oliver Radzio
Bürgermeister

Bundesverfassungsgericht bestätigt Masernimpfpflicht

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2022

1 BvR 469/20, 1 BvR 472/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 470/20

Impfnachweis (Masern)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 72/2022 vom 18. August 2022


Für die Kindertagesstätten (Kita & Hort) der Gemeinde Rietz-Neuendorf heißt das, dass entsprechend des § 20 Infektionsschutzgesetz "Eine Person, die ab der Vollendung des ersten Lebensjahres keinen Nachweis nach Satz 1 vorlegt, darf nicht in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut oder in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 beschäftigt werden.".

Zu Betreuung und Beschäftigung gehören unter anderem auch Eingewöhnung und Praktika.

neuer Krippenwagen für die Kita Görzig

„Es gibt noch viel zu lernen und draußen gibt es immer großartige Dinge. Sogar Fehler können wunderbar sein.“

Robin Williams US-amerikanischer Schauspieler und Komiker 1951 - 2014


Am Donnerstag, dem 11. August 2022 konnte dank freundlicher Unterstützung der e.dis der neue Krippenwagen an die Kita Regenbogen in Görzig übergeben werden.

Ich wünsche den Kindern und Erziehern viel Spaß und viele interessante Ausflüge in und um Görzig und möchte mich ganz herzlich bei Herrn Müller, dem Kommunalreferenten der e.dis für die Unterstützung bedanken.

Oliver Radzio
Bürgermeister