1. Änderungssatzung Zweitwohnungssteuersatzung
1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
(Zweitwohnungssteuersatzung)
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Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 05 März 2024 (GVBI. I/24, [Nr.10]) in der jeweils geltenden Fassung sowie der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31. März 2004 (GVB.I/04, [Nr. 08]) in der jeweils geltenden Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf in ihrer Sitzung am 25.11.2025 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 06. Dezember 2011 beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Änderungen 2
§ 2 Inkrafttreten 2
§ 1 Änderungen
§ 4 Abs. 1 wird gestrichen und erhält folgende Neufassung und Änderung:
§ 4 Steuersatz
(1) Die Steuerschuld beträgt 10 Prozent des jährlichen Mietaufwandes nach § 3.
§ 2 Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Rietz-Neuendorf, den 26. November 2025
gezeichnet Oliver Radzio
Bürgermeister
Veröffentlicht im Amtsblatt Nr.: 08-2025 am 12. Dezember 2025