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02.12.2022 - Öffentliche Beteiligung "Eigenheimstandort IV - Alt Golm"

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans „Eigenheimstandort IV Alt Golm zwischen Lindenweg, Buschweg, Friedhofsweg und der B 168“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 29.11.2022 beschlossen den Entwurf zum Bebauungsplan „Eigenheimstandort IV Alt Golm zwischen Lindenweg, Buschweg, Friedhofsweg und der B 168“ mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Eigenheimstandort IV Alt Golm zwischen Lindenweg, Buschweg, Friedhofsweg und der B 168“ liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie dem Artenschutzfachbeitrag und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

02. Januar 2023 bis 03. Februar 2023

in der Gemeinde Rietz-Neuendorf (Bauamt). Fürstenwalder Straße 1, 15848 Rietz-Neuendorf, Zimmer Nr. 109 während der folgenden Dienstzeiten der Verwaltung

  • montags, mittwochs und donnerstags
  • von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr,
  • dienstags von 9.00 - 12.00 und von 14.00 - 18.00 Uhr und
  • freitags von 9.00 - 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in der Begründung und im Umweltbericht sowie als Stellungnahmen verfügbar:

Stellungnahmen

  • Landkreis Oder-Spree vom 22.08.2022 mit den Schwerpunkten Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Wasser, Naturschutz (Artenschutz), Landwirtschaft
  • Landesamt für Umwelt vom 18.08.2022 zum Thema Immissionsschutz
  • Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände vom 22.08.2022 zum Thema Natur- und Artenschutz
  • Wasser- und Landschaftspflegeverband „Untere Spree“ vom 27.06.2022 zum Thema Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen

Umweltbericht

Der Umweltbericht enthält die Umweltprüfung zu den Auswirkungen auf die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB – Tiere, Pflanzen, Flächennutzung, Boden, Altlasten, Kampfmittel, Wasser, Luft, Klima, Luftqualität und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie Landschaft, biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen in den Kapiteln:

  • Veranlassung
  • Beschreibung des Umweltzustandes
  • Bewertung der Umweltauswirkungen
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
  • Weitere Angaben zur Umweltprüfung

Ergänzend werden die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, während der Auslegungsfrist zusätzlich unter den nachfolgenden Internetadressen der Gemeinde Rietz-Neuendorf bereitgestellt: www.rietz-neuendorf.de 

Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im zentralen Landesportal unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung: http://bauleitplanung.brandenburg.de

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist zur Niederschrift vorgebracht oder per Brief, Mail, Telefax an die Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1, 15848 Rietz-Neuendorf versendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans „Eigenheimstandort IV Alt Golm zwischen Lindenweg, Buschweg, Friedhofsweg und der B 168“ unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am östlichen Rand des Ortsteils Alt Golm zwischen dem Lindenweg, dem Buschweg, dem Friedhofsweg und der Bundesstraße B 168. Er umfasst eine Gesamtgröße von etwa 1,8 ha und besteht in der Flur 1 aus dem Flurstück 369, Gemarkung Alt Golm.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

  • im Südwesten durch den Buschweg,
  • im Südosten durch den Friedhofsweg,
  • im Nordwesten durch den Lindenweg,
  • im Nordosten durch die B 168.

Mit dem Bebauungsplan sollen die durch deutlich überwiegende Wohnnutzung geprägten Siedlungsstrukturen von Alt Golm ergänzt werden. Dafür soll Bauplanungsrecht für ein allgemeines Wohngebiet nach den Maßgaben des § 4 BauNVO geschaffen werden. Dabei soll der dörfliche Charakter der Siedlung durch das Nebeneinander verschiedener Nutzungsmöglichkeiten betont werden.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Rietz-Neuendorf, den 02.12.2022

Oliver Radzio
Bürgermeister


Anhänge

Begründung-B-Plan

Planzeichnung-B-Plan

Schalltechnisches-Gutachten-EHS-IV

Umweltbericht Alt Golm mit Karten 221115

Untersuchung-verkehrstechnische-Erschließung

AFB Alt Golm mit Kartierbericht 221115

GeotechnischerUntersuchungsbericht-EHS-IV

Stellungnahme-LK-Oder-Spree

Stellungn-Landesamt-Umwelt

Stellungn-Landesamt-Umwelt-Anlage-Immissionsschutz

Stellungn-Landesbüro-anerk-Naturschutzverband

Stellungn-Wasser-Landschaftspflegeverb-UntereSpree

Stellungn-Wasser-Landschaftspflegeverb-UntereSpree-Anlage


Veröfffentlicht im Amtsblatt Nr. 05/2022

02.12.2022