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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Öffentlicher Auftrag Vergabe

Volltext

Unternehmen, die Interesse an einem öffentlichen Auftrag haben und als Bewerber bzw. Bieter einem Vergabeverfahren teilnehmen möchten, können sich über dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg über die derzeit laufenden Ausschreibungen informieren. Die Veröffentlichung der Ausschreibung und die Vergabeunterlagen können ohne Anmeldung bzw. Registrierung auf dem Portal eingesehen bzw. abgerufen werden. Für eine elektronische Abgabe einer Bewerbung bzw. eines Angebotes bedarf es einer Anmeldung bzw. Registrierung.  

Rechtsgrundlage(n)

Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte

Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte

  • Unterhalb der EU-Schwellenwerte: Auslegende Mitteilung der Kommission zur Binnenmarktrelevanz. siehe Punkt 1.3.

Landesrechtliche Vorgaben

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen gehen aus der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachung hervor. Diese werden auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht und müssen individuell für jedes Vergabeverfahren heruntergeladen werden.

Voraussetzungen

individuell, je nach Vergabeverfahren, Informationen dazu auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

individuell, je nach Vergabeverfahren, Informationen dazu auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg

Bearbeitungsdauer

individuell, je nach Vergabeverfahren, Informationen dazu auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg

Fristen

individuell, je nach Vergabeverfahren, Informationen dazu auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg

Formulare/Schriftformerfordernis

individuell, je nach Vergabeverfahren, Informationen dazu auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg

Zuständige Stelle

Fachverfahren: Vergabemarktplatz Brandenburg, Zuständigkeit: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurden leider keine Online-Dienste gefunden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort wurde leider keine zuständige Stelle eingetragen.