Inhalt

Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Reisepass melden wegen Wiederauffinden

Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.

Volltext

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Wiedergefundener Reisepass

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neueundorf