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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

Volltext

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neueundorf