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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

Volltext

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Auf Antrag des Arbeitnehmers ist durch das Finanzamt Auskunft über die eigenen ELStAM zu erteilen, i.d.R. mit einem entsprechenden Papierausdruck.

Die ELStAM können aber auch selbst über das OnlinePortal eingesehen werden.

Bearbeitungsdauer

Grds. umgehend

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Ansprechpunkt

Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Finanzamt Frankfurt (Oder)

Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)