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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Melderegisterauskunft Erteilung

Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Abgaben zu einer Ihnen bekannten Person oder zu Ihrer eigenen Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.

Volltext

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

Voraussetzungen

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

Verfahrensablauf

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Wochen

Formulare/Schriftformerfordernis

 Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

Hinweise (Besonderheiten)

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neueundorf