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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gebührenfrei

Verfahrensablauf

Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

Hinweise (Besonderheiten)

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Urheber

Dr. Laier, RL VII2

Zuständige Stelle

Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf