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Bezuschussung des Erwerbs des Führerscheins für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über die Bezuschussung des Erwerbs des Führerscheins Klasse C 1 und C für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rietz-Neuendorf



  1. Zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rietz-Neuendorf wird ab dem 01.01.2016 der Erwerb des Führerscheins Klasse C 1 und C für aktive Mitglieder der Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rietz-Neuendorf durch die Gemeinde Rietz-Neuendorf mit 75 % bezuschusst. Der Gesamthöchstbetrag der Förderung beträgt 1.500,00 €. Bei gleichzeitigem Abschluss weiterer Führerscheinklas sen wird nur der Anteil für die Klasse C 1 und C mit 75 % unterstützt. Die Bezuschussung wird im Rahmen einer Ratenzahlung auf 5 Jahre vorgenommen und ist abhängig von der ständigen aktiven Mitwirkung in der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde. Erfolgt für die Ausbildung zum Erwerb des Führer scheins Klasse C 1 und C eine zusätzliche Finanzierung durch Dritte (Betriebe, Unternehmen oder andere Trä ger z. B. Katastrophenschutz) so wird die Bezuschussung nur für den verbleibenden finanziellen Teil gewährt.

  2. Zur Bezuschussung werden zu Beginn der Ausbildung einmalig bei nachweisbar aktiven Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr 500,00 € als Startfinanzierung nach Vorlage des Ausbildungsvertrages bereitgestellt. Kameradinnen und Kameraden die bereits aktiv an Ausbildungsmaßnahmen und Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr teilgenommen haben können eine zusätzliche Startfinanzierung von 100,00 € für jedes bereits aktiv tätige Jahr erhalten. Die Gesamthöhe der zusätzlichen Startfinanzierung beträgt 500,00 €. Zeiten der Teilnahme an den Maßnahmen der Jugendfeuer wehr sind nicht anrechnungsfähig. Die weitere Bezuschussung wird jährlich durch die Gemeinde Rietz-Neuendorf nach Bestätigung entsprechend Punkt 3 dieser Satzung vorgenommen.

  3. Die weitere Finanzierung erfolgt nach Vorlage der Rechnungslegung und des erfolgreichen Abschlusses der Fahrschulausbildung durch den Angehöri gen der Freiwilligen Feuerwehr durch die Gemeinde Rietz-Neuendorf in Jahresscheiben. Der Restbetrag der Gesamtausgaben wird in 5 gleichen Jahresraten an den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr durch die Gemeinde bezuschusst. Die erste Zahlung erfolgt im Jahr der Vorlage des Nachweises des erfolgreichen Abschlusses. Die weiteren Zahlungen erfolgen jeweils zum 30.06. des darauffolgenden Jahres. Voraussetzung für die jährlichen Auszahlungsraten ist die weitere aktive Teilnahme an der Ausbildung und an den Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr. Diese ist jährlich durch den jeweiligen Wehrführer der örtlichen Feuerwehreinheit und den Gemeindewehrführer vor der Auszahlung des Zuschussbeitrages für das laufende Jahr zu bestätigen. Ist die aktive Teilnahme an der Ausbildung und an den Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr aufgrund nicht selbstverschuldeter Krankheit nicht mehr möglich, kann auf Antrag die Zahlung der jährlichen Raten nach Befürwortung durch die Gemeindewehrführung fortgesetzt werden.

  4. Die Auswahl der jeweiligen Kameradinnen oder Kameraden für den Erwerb und die Bezuschussung zur Führerscheinklasse C 1 und C erfolgt durch die Orts wehrführer als Vorschlag und durch die Gemeindewehrführung sowie den Leiter des Ordnungsamtes. Die endgültige Bestätigung der Bezuschussung erfolgt nach Vorlage aller Unterlagen und Bedarfsanforderun gen durch den Bürgermeister Grundlage ist u. a. der derzeitige Bestand an Inhabern der Führerscheinklasse C 1 und C und der daraus abge leitete Bedarf der jeweiligen örtlichen Feuerwehreinheit.

  5. Die Gesamthöhe der Bezuschussung darf 75 % der anerkannten Kosten nicht überschreiten.

  6. Mit jedem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Ge meinde Rietz-Neuendorf, das für die Bezuschussung zum Erwerb des Führerscheins der Klasse C 1 und C vorgeschlagen und bestätigt wird, ist eine entsprechende Vereinbarung in Schriftform abzuschließen.

  7. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

Rietz-Neuendorf, den 28.09.2017

Olaf Klempert

Bürgermeister der Gemeinde Rietz-Neuendor