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Schulbezirkssatzung

S a t z u n g über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschule Görzig des Amtes Glienicke/Rietz-Neuendorf vom 26.05.97

Auf Grund des § 4 der Amtsordnung des Landes Brandenburg vom 15.10.1993 i. V. m. § 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) vom 12.04.1996 hat der Amtsausschuß Glienicke/RietzNeuendorf in seiner Sitzung am 26. 05. 1997 folgende Satzung erlassen:



§ 1 Geltungsbereich

Für die Grundschule Görzig werden Schulbezirke gebildet, dessen Grenzen sich aus der Anlage 1 zu dieser Satzung ergeben.


§ 2 Schulbezirke

Die Schulbezirke der Grundschule setzen sich zusammen aus den Ortsgebieten folgender Gemeinden:

Schulbezirk 1 Birkholz
Schulbezirk 2 Drahendorf
Schulbezirk 3 Görzig
Schulbezirk 4 Groß Rietz
Schulbezirk 5 Neubrück
Schulbezirk 6 Pfaffendorf
Schulbezirk 7 Sauen
Schulbezirk 8 Wilmersdorf


§ 3 Ausnahnegenehmigungen

Anträge auf Ausnalunegenehmigungen sind entsprechend § 106 Abs. 3 BbgSchulG an das Staatliche Schulamt zu stellen. Dieses entscheidet im Einvernehmen mit dem Träger der anderen Schule nach Anhörung des Trägers der zuständigen Schule.


§ 4 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Rietz-Neuendorf, den 26.05.1997


Hans-Michael Böttcher
Vorsitzender des Amtsausschusses

Olaf Klempert
Amtsdirektor