Inhalt

Aufwandsentschädigungssatzung Feuerwehr - 2. Änderungssatzung

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Ersatz des Verdienstausfalls, Verpflegungshöchstsätze zu Ausbildungen sowie der Erstattung notwendiger Auslagen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rietz-Neuendorf vom 28.01.2013 (Aufwandsentschädigungssatzung Feuerwehr) 



Auf der Grundlage des § 3 und des § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I Seite 286),

den § 27 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg(Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) in der Fassung vom 24. Mai 2004 (GVBl I Seite 197) sowie der Verordnung über die Höchstsätze für den Ersatz von Verdienstausfall nach dem Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen vom 28.12.1992 (GVBl II Seite 14), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung vom 28. Dezember 2001 (Art. 7 GVBl Bbg II Seite 638), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf in ihrer Sitzung am 18.06.2018 folgende 2. Satzung zur Änderung
der Aufwandsentschädigungssatzung Feuerwehr beschlossen:


Artikel I

§ 5, Abs. 1 wird gestrichen und erhält folgende Neufassung und Änderung:


1. Die 14 Ortswehren erhalten jährlich für kameradschaftliche Zwecke, ohne gesonderten Nachweis, einen Zuschuss in Höhe von je 350,00 €.


Artikel II

Diese 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Ersatz des Verdienstausfalls, Verpflegungshöchstsätze zu Ausbildungen sowie der Erstattung notwendiger Auslagen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rietz-Neuendorf vom 28.01.2013 (Aufwandsentschädigungssatzung Feuerwehr) tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.


Artikel III

Der Bürgermeister ist berechtigt den gesamten Wortlaut der geänderten Satzung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Rietz-Neuendorf“ bekanntzumachen.

Rietz-Neuendorf, d. 07.11.2018

Olaf Klempert
Bürgermeister der Gemeinde Rietz-Neuendorf