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Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen

Die Staatskanzlei ruft über die ILB vom 20.02.2023 bis 19.03.2023 wieder zum Einreichen von Anträgen für investive Maßnahmen in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des ländlichen Raumes auf. Diese Mittel sind für das ganze Land Brandenburg auf 5 Mio. Euro begrenzt.

Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.

Weitere Information dazu erhalten Sie auf der Homepage der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).