Vorkaufsrechtsatzung Gewerbegebiet Rietz-Neuendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.02.2022 die Vorkaufsrechtsatzung für das Gewerbegebiet Rietz-Neuendorf beschlossen.
Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB der Gemeinde Rietz-Neuendorf wurde gem. § 11 Hauptsatzung öffentlich im Amtsblatt Nr. 02/2022 vom 18. Mai 2022 bekannt gemacht.
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