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Verlängerung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung bis 24.11.2022

Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird ohne Änderungen bis einschließlich 24. November 2022 verlängert. Das hat das Kabinett in einem heute beendeten schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen.

Damit gilt in Brandenburg weiterhin zum Beispiel eine Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften sowie von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Per Infektionsschutzgesetz gelten zudem bundesweit die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, Masken- und Testnachweispflichten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen; Patientinnen und Patienten müssen weiterhin in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte in Potsdam: „Die Infektionslage ist angespannt, die Situation in vielen Krankenhäusern schwierig. Bereits jetzt ist die Zahl der Menschen, die mit einer bestätigten Corona-Infektion im Krankenhaus versorgt werden müssen, sehr hoch. Gleichzeitig gibt es im medizinischen Bereich erhebliche Personalausfälle durch Erkrankungen. Wir müssen damit rechnen, dass die Fallzahlen in den kommenden Wochen deutlich steigen werden. Das Kabinett hat sich darauf verständigt, dass bei Erreichen von Alarmwerten zur stationären Versorgung über weitere Schutzmaßnahmen beraten werden muss. Dieser Fall kann durch die dynamische Entwicklung der Belastung des Gesundheitssystems und der Fallzahlen schnell eintreten. Es gilt, sowohl die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege als auch die vulnerablen Personengruppen zu schützen.

Aus diesem Grund rufe ich auch erneut eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, eigenverantwortlich zu handeln und gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Maske tragen, besonders in öffentlich zugänglichen Innenräumen, ist eine sehr wirksame Maßnahme, sich und andere vor Infektionen zu schützen. Die Impfung ist der beste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Gerade ältere Menschen ab 60 Jahren und Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung sollten ihren Impfschutz mit einer Booster-Impfung stärken. Und bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten Kontakte vermieden und ein Test durchgeführt werden. Wer krank ist, bleibt zuhause.“

Das Kabinett hatte sich am 13. September auf ein Eckpunktepapier zur Abwehr der Corona-Pandemie im Herbst und Winter 2022/2023 verständigt. Es enthält Schutzziele und Leitlinien sowie Maßnahmen für verschiedene Szenarien. Hierbei wurden Parameter zur Bewertung der infektiologischen Lage festgelegt.

Maßgeblich für die Beurteilung der pandemischen Lage sind der Anteil freier betreibbarer Intensivbetten (unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung), die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100000 Einwohner) sowie die Zahl der COVID-19-Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern. Für die Sieben-Tage-Inzidenz gibt es keine Festlegung eines Schwellenwertes mehr, da die SARS-CoV-2-Varianten unterschiedliche Krankheitslasten hervorrufen. Die Sieben-Tage-Inzidenz bleibt aber weiter ein wichtiger Grundparameter für das Infektionsgeschehen im Allgemeinen.

Pressemittleilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz