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Information zur Waldbrandgefahr

Das Land Brandenburg gehört mit 1,1 Millionen Hektar Waldfläche zu den waldreichsten Bundesländern. In vielen Regionen wird der Wald noch immer durch die Baumart Kiefer dominiert. In Verbindung mit dem geringen Wasserspeichervermögen der leichten Sandböden und wenig Niederschlag ist Brandenburg das Bundesland mit dem höchsten Waldbrandrisiko in Deutschland. 

Angesichts der niederschlagsarmen vergangenen Wochen, ist es deswegen umso wichtiger, die grundsätzlichen Regelungen zu kennen und zu berücksichtigen.


Allgemeine Verhaltensregeln (unabhängig der Waldbrandstufe)

Beachten Sie das absolute Verbot von Feuer

Kein Grillen oder Lagerfeuer im Wald oder in Waldnähe, auch nicht an Ufern von Waldseen (siehe Paragraph 23 Landeswaldgesetz)


Im Wald gilt ganzjährig ein Rauchverbot

Nicht Rauchen und keine Zigaretten wegwerfen, auch nicht bei Fahren über öffentliche Straßen, die durch Wälder führen.


Das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich verboten

Das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang sowie im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt (siehe Pragraph 16 Landeswaldgesetz).


Zufahrten zu Wäldern sind immer frei zuhalten

Nicht mit dem Fahrzeug in Waldeinfahrten parken.Dies sind Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst! Das Auto nicht auf trockenem Gras und nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abstellen.


Informationen zur aktuellen Waldbrandstufe finden Sie auf der Seite des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).


Für Fragen zu diesem Thema stehe Ihnen gerne unser Ordnungsamt zur Verfügung.