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Hinweis zur Straßenreinigungssatzung

Derzeit kontrolliert das Ordnungsamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf vermehrt die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung in den Ortsteilen der Gemeinde. Bei Bedarf werden Grundstückseigentümer mit einem freundlichen Erinnerungsschreiben auf die in der Satzung festgelegten Pflichten aufmerksam gemacht.


Auszüge der §§ 1 und 3 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf:

"Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege, Park- und Stellplätze sowie Nebenanlagen. Zu den Nebenanlagen gehören die Bankette und die befestigten oder unbefestigten Streifen zwischen Grundstücksgrenzen und Gehweg. Zur Fahrbahn gehören auch die Trennstreifen, die befestigten und unbefestigten Seitenstreifen, die Bushaltestellenbuchten sowie die Radwege. Die Fahrbahnreinigung für den Eigentümer umfasst die Säuberung eines ca. 1 m breiten Streifens neben dem Straßenbord zur Funktionserhaltung der Straßenentwässerung (Schnittgerinne)."

"Die Reinigung umfasst die Beseitigung von Gras, Unkraut, Kehricht, Laub und sonstigem Unrat jeder Art. Beim Reinigen sind Belästigungen, insbesondere durch Staub und Lärm, zu vermeiden. Kehricht und sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen und durch den Reinigungspflichtigen zu entsorgen."


In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die (selbstverständliche) Kontrolle der Einhaltung von Satzungen durch das Ordnungsamt in meinem Auftrag geschieht und von Gemeindevertretern, Ortsbeiräten, aber auch pflichtbewussten Bürgern (zu Recht) eingefordert wird.

Es handelt sich also keineswegs „Stasi-Methoden“ oder Ähnlichem (wie leider von einigen uneinsichtigen Bürgerinnen und Bürgern geäußert). 

Sollten Sie Fragen dazu haben, seht Ihnen unser Ordnungsamt gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Die Straßenreinigungssatzung steht Ihnen auf der Homepage der Gemeinde unter dem folgenden Link zur Verfügung.

Oliver Radzio
Bürgermeister