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Hinweis zur Hundehaltung

Liebe Hundehalterinnen,
liebe Hundehalter,

um eins gleich vorwegzunehmen: Ich habe einen Hund – habe also nichts gegen Hunde. Die Treue und ehrliche Freude, die man als Hundehalter von seinem Tier erfährt, würde man sich manchmal von einigen „Zweibeinern“ wünschen. Nichts desto trotz, gibt es leider auch immer wieder „Missverständnisse“ bei der Haltung von Hunden in unserer Gemeinde. Deswegen ein paar einfache Grundregeln:

  1. Die „Hinterlassenschaften“ von Hunden sind von ihren Besitzern eigenständig zu entfernen und in der eigenen Mülltonne zu entsorgen! Es gibt im Übrigen auch keine Verpflichtung der Gemeinde, Hundekottüten oder Ähnliches bereitzustellen.

  2. Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Hund keine Gefährdung ausgeht. Das heißt, wenn Sie nicht absolut sicherstellen können, dass ihr Hund aufs Wort hört und friedlich gegenüber Mensch & Tier ist, dann können Sie ihn auch nicht frei herumlaufen lassen.

  3. Mit der 9. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree ist der allgemeine Leinenzwang in der Gemeinde aufgehoben, dennoch gilt:
    1. a) In Wäldern müssen Hunde immer an der Leine geführt werden (ausgenommen sind lediglich Jagdhunde in Ausübung der Jagd und Polizeihunde).
    2. b) In der Ortslage Alt Golm gilt ein genereller Leinenzwang

  4. Das mitführen von Tieren auf Kinderspiel- und Bolzplätzen ist verboten.

  5. Hunde unterliegen der Hundesteuerpflicht. Das heißt, dass Hunde ordentlich an- und abzumelden sind und außerhalb des eigenen Grundstücks eine Steuermarke zu führen haben. Näheres ist in der Hundesteuersatzung der Gemeinde geregelt.

Sollten Sie also einen Hund haben, halten Sie sich an diese einfachen Regeln, sparen Sie das Geld für eventuelle Ordnungswidrigkeiten und gönnen Sie Ihrem Hund dafür lieber ein paar Leckerlies. Ihre Nachbarn und ihr Hund wird es Ihnen sicher danken.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Radzio
Bürgermeister