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Hinweis zur Entwässerung auf Gemeindeland

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

immer wieder fällt in den Ortsteilen unserer Gemeinde auf, dass Regenrinnen, Fallrohre oder Drainagen auf gemeindliche Flurstücke entwässern. Das mag historische Gründe á la „haben wie schon immer so gemacht“ oder andere Ursachen haben, ist aber lediglich in Ausnahmefällen und ausschließlich mit Zustimmung der Gemeinde erlaubt. In einigen Fällen sind durch die daraus resultierende Vernässung des Gemeindelandes (insbesondere Wege & Straßen) bereits Schäden aufgetreten.

Der Gesetzgeber schreibt dazu im Paragraphen 52 des Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetzes (BbgNRG):

Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks müssen ihre baulichen Anlagen so einrichten, dass

  1. Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft oder auf dieses abgeleitet wird und
  2. Niederschlagswasser, das auf das eigene Grundstück tropft oder abgeleitet ist, nicht auf das Nachbargrundstück übertritt.

Diese Regelung gilt selbstverständlich auch, wenn das Nachbargrundstück der Gemeinde gehört.

Die Gemeinde Rietz-Neuendorf wird deshalb in Zukunft vermehrt auf die Einhaltung dieser Regelung achten und Betroffene auffordern, die Ableitung des Niederschlagswassers entsprechend anzupassen.

Oliver Radzio
Bürgermeister