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Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan »Eigenheimstandort IV Alt Golm«

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Bebauungsplan ʺEigenheimstandort IV Alt Golm zwischen Lindenweg, Buschweg, Friedhofsweg und der B 168" der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Rietz Neuendorf hat am 26.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes ʺEigenheimstandort IV Alt Golm zwischen Lindenweg, Buschweg, Friedhofsweg und der B 168" beschlossen. Aus den beiliegenden Dokumenten können Sie den Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung (Teil I und II) ersehen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 1. August 2022 bis einschließlich zum 9. September 2022 in der Gemeindeverwaltung Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1, 15848 Rietz-Neuendorf.


Unterlagen: