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17.08.2022 - Festsetzung der Gasumlage

Update vom 17.08.2022:

Wie heute durch die Bundesregierung bekannt gegeben wurde, wir die Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch bis zum 31. März 2024 von 19% auf 7% gesenkt. Ab wann diese Regelung in Kraft tritt ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.

Die Aussage des Bundeskanzlers vom 18.08.2022: "Mit diesem Schritt entlasten wir die Gaskunden insgesamt deutlich stärker, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entsteht, beträgt" ist rechnerisch für die meisten Verbraucher schlicht falsch. Tatsächlich gleicht die Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 7% die Mehrbelastung durch die Gasumlage erst ab einem Gaspreis von ca. 26 Cent/kWh aus. 


Update vom 17.08.2022:

Wie gestern abend bekannt wurde, ist eine Ausnahme der Besteuerung aus Sicht der EU-Kommission nicht möglich.Mit einer voraussichtlichen Besteuerung in Höhe von 19%, würde sich die Gasumlage von 2,419 Cent/kWh auf 2,879 Cent/kWh erhöhen. 


Wie heute mittag durch die Trading Hub Europe GmbH bekannt gegeben wurde, wird die Gasumlage auf Erdgas ab Oktober auf 2,419 Cent/Kilowattstunde festgelegt. Ob auf diese Umlage noch zusätzlich die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% aufgeschlagen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht klar. Gesetzliche Grundlage dieser Festlegung ist das Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz - EnSiG), dass noch entsprechend angepasst bzw. geändert werden soll.

Was heißt das für Verbraucher?

Bei einem durchschnittlichen Verbrauch einer 4-köpfigen Familie von 16.000 kWh pro Jahr und einem aktuellen Gaspreis von 0,0683 EUR/kWh beträgt die Kostensteigerung 387,04 EUR/Jahr bzw 460,64 EUR inklusive 19% Mehrwertsteuer.


Beispielrechnung:

0,06830 EUR/kWh x 16.000 kWh = 1.092,80 EUR
(IST-Zustand mit angenommenen Durchschnittswerten)

(0,06830 + 0,02419) EUR/kWh x 16.000 kWh = 1.479,84 EUR
(NEU ohne MwSt mit angenommenen Durchschnittswerten)

(0,06830 + 0,02879) EUR/kWh x 16.000 kWh = 1.553,44 EUR
(NEU zzgl. MwSt mit angenommenen Durchschnittswerten)


Da es sich bei der geplanten Gasumlage um eine gesetzliche Regelung und nicht um eine Preiserhöhung handelt, betrifft diese Umlage auch Festpreisverträge.

Wie stark diese Entwicklung die ohnehin knappe Gemeindekasse (und damit den Handlungsspielraum für geplante Investitionen) beeinflusst, wird aktuell erhoben.


Auch wenn viele der gut gemeinten & gerne propagierten Ratschläge angesichts der allgemeinen Preisentwicklungen nahezu zynisch wirken, kann ich Ihnen in der aktuellen Entwicklung nur raten:

  • Gehen Sie sparsam und bewusst mit Energie um (z.B. Stoßlüften satt angeklappter Fenster).
  • Bilden Sie (wenn möglich) Rücklagen zum Bezahlen der zu erwartenden Nachforderungen.
  • Passen Sie Ihre Abschlagszahlungen zur Vermeidung extremer Nachforderungen an.
  • Lesen Sie am 30.09.2022 Ihren Gaszähler ab und melden Sie diesen Stand an Ihren Energieversorger (zur genauen Abgrenzung der Mehrbelastung). 
  • Suchen Sie zeitnah das Gespräch zu Ihrem Energieversorger und/oder Vermieter falls sich Zahlungsschwierigkeiten andeuten. Im Fall der gemeindeeigener Wohnungen ist der Vermieter die Wohnungswirtschaft GmbH Fürstenwalde Spree.
  • Mittel- und langfristig sind energetische Sanierung (Heizung & Dämmung) zu empfehlen - auch wenn diese Maßnahmen angesichts der aktuellen Verfügbarkeit von Material und Handwerkern kurzfristig illusorisch sind.


Oliver Radzio
Bürgermeister