Inhalt

Ergänzungssatzung "Feldweg" Groß Rietz

Inkrafttreten der Ergänzungssatzung „Feldweg“ in der Gemeinde Rietz-Neuendorf; Ortsteil Groß Rietz

(Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.04.2022 die Ergänzungssatzung „Feldweg“ als Satzung beschlossen. 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Groß Rietz, Flur 3, Teile des Flurstücks 475 (Abgrenzung siehe Planauszug Anlage).

Jedermann kann die Satzung einschließlich ihrer Begründung im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf während der öffentlichen Sprechzeiten

  • Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
  • Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie
  • Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des BauGB wird gem. § 215 Abs. 2 hingewiesen.

Unbeachtlich werden:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des

Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch die Ergänzungssatzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über Fälligkeiten und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit der Ansprüche herbeigeführt werden.

Die Ergänzungssatzung „Feldweg“ tritt mit ihrer Bekanntmachung (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) in Kraft.

Rietz Neuendorf, den 06.05.2022

O. Radzio
Bürgermeister


Die Veröffentlichung erfolgte im Amstblatt Nr. 02/2022 am 18.05.2022.