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Corona-Regelungen für das Rathaus

Aufgrund der am 29. März 2022 verabschiedeten SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung, gelten für das Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf zwischen dem 04. und 30. April 2022 die folgenden Regelungen:


Beibehaltung der Terminpflicht

Angesichts der positiven Erfahrungen (Reduzierung der Wartezeiten, Möglichkeit der sachgerechtem Vorbereitung) und der aktuellen Inzidenzen im Landkreis Oder-Spree, wird die Terminpflicht im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf für April 2022 aufrecht erhalten.

Termine können Sie schnell und unbürokratisch unter Tel. 033672 608-0 bzw. -11 oder direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter / der zuständigen Sachbearbeiterin vereinbaren.


Beibehaltung allgemeiner Hygieneregeln

In Anbetracht des Gesundheitsschutzes und gegenseitigem Respekts gilt im Rathaus weiterhin:

  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter zu anderen.
  • Richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge sowie gründliches Händewaschen.
  • Innenräume regelmäßig lüften, damit sich Coronaviren nicht über Aerosole im Raum verbreiten können.

Entfall der Maskenpflicht

Im Rathaus entfällt entsprechend der neuen Regelungen ab dem 04. April 2022 die Pflicht zum Tragen einer medizinischen bzw. FFP-2 - Maske. Ungeachtet dessen, steht es selbstverständlich jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, sich zum Schutz der eigenen Gesundheit für das Tragen einer solchen Maske zu entscheiden.