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Bundesverfassungsgericht bestätigt Masernimpfpflicht

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2022

1 BvR 469/20, 1 BvR 472/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 470/20

Impfnachweis (Masern)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 72/2022 vom 18. August 2022


Für die Kindertagesstätten (Kita & Hort) der Gemeinde Rietz-Neuendorf heißt das, dass entsprechend des § 20 Infektionsschutzgesetz "Eine Person, die ab der Vollendung des ersten Lebensjahres keinen Nachweis nach Satz 1 vorlegt, darf nicht in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut oder in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 beschäftigt werden.".

Zu Betreuung und Beschäftigung gehören unter anderem auch Eingewöhnung und Praktika.