Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplans
Auf Grundlage des § 47 e Abs 1 des BImSchG und der strategischen Lärmkarte der 4. Runde gemäß Richtlinie2002/49/EG Rietz-Neuendorf, Stand 2022 hat die Gemeinde Rietz-Neuendorf einen Lärmaktionsplan aufgrund der rechnerischen Lärmbelastung durch die Bundesautobahn 12 aufzustellen und öffentlich auszulegen.
Zur Beteiligung in Anlehnung an den § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird der Entwurf des Lärmaktionsplans mitsamt den weiteren Unterlagen (Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2022 für die Gemeinde Rietz-Neuendorf; Strategische Lärmkarte der 4. Runde gemäß Richtlinie 2002/49/EG LDEN – Straßen; Strategische Lärmkarte der 4. Runde gemäß Richtlinie 2002/49/EG LNight – Straßen) in der Zeit
vom 01. August 2024 bis zum 31. August 2024
öffentlich ausgelegt und kann während der Geschäftszeiten:
Montag: nach Vereinbarung
Dienstag: 09:00 - 12:00 / 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 09:00 - 12:00 / 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
bei der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 206, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf sowie auf der Homepage der Gemeinde (https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/) eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf versendet werden.
Auf die Möglichkeit der Abgabe per E-Mail mit Namen und Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@rietz-neuendorf.de wird hingewiesen. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit.
strategische Lärmkarte - Tag
strategische Lärmkarte - Nacht