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Frist zur Beantragung von Osterfeuern

Um die Bearbeitung der Anträge und frühzeitige Information der Leistelle der Feuerwehr zu gewährleisten, werden Anträge für Osterfeuer bis spätestens Mittwoch, dem 13.04.2022 / 12:00 Uhr angenommen.

Anträge, die später gestellt werden, sind nicht mehr genehmigungsfähig.


Allgemeine Informationen zu Lager- bzw. Brauchtumsfeuern finden Sie hier.


Für Fragen dazu steht Ihnen gerne unser Ordnungsamt zur Verfügung.