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Auslage der Ergänzungssatzung Groß Rietz "Feldweg"

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die Auslage der Ergänzungssatzung „Feldweg”

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.12.2021 beschlossen, den Entwurf der Ergänzungssatzung „Feldweg", bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 08.10.2021 gemäߧ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Groß Rietz (Beschluss-Nr. B-348/2021) öffentlich auszulegen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird der Entwurf der Ergänzungssatzung mitsamt den weiteren Unterlagen (Entwurfstext, Planzeichnung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) ab dem Tag der Bekanntmachung nach telefonischer Vereinbarung und unter Beachtung der Corona-Regeln in der Zeit 

vom 20. Dezember 2021 bis 18. Februar 2022

öffentlich ausgelegt und kann während der Sprechzeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

in der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 204, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf versendet werden. Auch auf die Möglichkeit der Abgabe per E-Mail mit Namen und Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@rietz-neuendorf.de wird hingewiesen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung „Feldweg" unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Feldweg" aufgefordert.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Groß Rietz umfasst das Flurstück 475 der Flur 3 der Gemarkung Groß Rietz. Das Flurstück 475 soll teilweise in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung aufgenommen werden. Der Feldweg im OT Groß Rietz befindet sich am nördlichen Ortsrand des Siedlungsgebietes von Groß Rietz. Für den Ortsteil gibt es eine 1999 in Kraft getreten Klarstellungs- und Ergänzungsatzung. Die Flächen am nördlichen Ende des Feldweges sind jedoch
nicht in den Geltungsbereich der Satzung einbezogen. Mit der Ergänzungssatzung werden die Voraussetzungen für eine Ergänzung der Bebauung „Feldweg" in Groß Rietz geschaffen. Südlich der Ergänzungsfläche befindet sich bereits Bebauung entlang des Feldweges. Von Norden, Osten und Westen ist diese Fläche umgeben von intensiv genutzten Äckern.