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Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung MKS

Landkreis Oder-Spree hebt Tierseuchenallgemeinverfügung zur Maul- und Klauenseuche auf

Der Landkreis Oder-Spree hebt zum heutigen Dienstag, den 25. Februar 2025 dieTierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche bei Klauentieren vom 11. Januar 2025 auf. Die Verfügung war erlassen worden, nachdem am 10 Januar 2025 im benachbarten Landkreis Märkisch Oderland in Hönow eine Infektion der Maul- und Klauenseuche in einem Rinderbestand nachgewiesen worden war.

Als Reaktion auf die Infektion in Hönow war eine Überwachungszone im Landkreis Oder-Spree eingerichtet worden. Da nun alle Untersuchungen in dieser Region mit negativem Befundabgeschlossen werden konnten, wird die Zone um den Ausbruchsbetrieb in Hönow mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Somit entfallen die bisher geltenden Restriktionen im Bereich Schöneiche (bei Berlin). Um den Ausbruchsbetrieb wird eine neue Zone eingerichtet, in der weiterhin besondere Maßnahmen zur Früherkennung und zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche durchgeführt werden. Von dieser Zone wird der Landkreis Oder-Spree jedoch nicht betroffen sein.

Weiterhin ist erhöhte Achtsamkeit geboten: Tierhalterinnen und Tierhalter sollten ihre Betriebedurch Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen schützen, Jägerinnen und Jäger sollten beierlegten oder verendeten Wildklauentieren auf Anzeichen der Maul- und Klauenseuche achten. Auffällige Tiere müssen dem Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree gemeldet werden.


Quelle: Medieninformation des Landkreises Oder-Spree vom 25. Februar 2025