Anpassung der Kita Beitragsbefreiung
Gemäß § 17a des Kindertagesstättengesetz - KitaG werden ab dem 01.08.2024 für alle 3 – 6-jährigen Kinder keine Elternbeiträge mehr erhoben. Die Befreiung erfolgt ab dem Monat in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat.
Hat Ihr Kind zum Beispiel am 05.09.2024 seinen 3. Geburtstag, gilt die Beitragsbefreiung ab dem 01.09.2024.
Der Zuschuss zur Mittagverpflegung gemäß der Kita-Essengeldsatzung sowie die Erhebung für Elternbeiträge für die Hortbetreuung gemäß der Kita-Satzung der Gemeinde bleiben davon unberührt.
Für Fragen dazu steht Ihnen Frau Wulff gerne zur Verfügung.