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9. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 20.05.2022

Auf Grund des amtlich festgestellten Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Oder-Spree erlässt der Landkreis Oder-Spree, vertreten durch den Landrat, dieser vertreten durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 07.10.2020 in der Fassung der 9. Änderung und Ergänzung vom 20. Mai 2022

zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen.


Wichtig für die Gemeinde Rietz-Neuendorf:

Der allgemeine Leinenzwang für Hunde entfällt damit ab dem 20. Mai 2022.

Ungeachtet dessen gilt weiterhin der Leinenzwang gem. § 15 Abs. 8 des Waldgesetz des Landes Brandenburg:

"Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen der Ausübung der Jagd sowie für Polizeihunde."

Sowie der § 5 Abs. 3 - 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Rietz-Neuendorf:

  • Hunde dürfen in den nachfolgenden Bereichen nur angeleint geführt werden: in der Ortslage Alt Golm.
  • Das mitführen von Tieren auf Kinderspiel- und Bolzplätzen ist verboten.

Die aktuelle Karte der Restriktionszonen finden Sie hier.