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5. Änderung der 2. Eindämmungsverordnung

Mit Wirkung vom 09.02.2022 ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft getreten.


Die wichtigsten Änderungen für unsere Gemeinde im (Kurz-) Überblick:

  • 2G Regelung im Einzelhandel entfällt - dafür gilt aber in allen Geschäften und Behörden (inkl. Rathaus) das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske
  • tägliche Testung (ungeimpfter) Schüler*innen
  • 2 x wöchentliche (Mo. & Do. vor der Betreuung) Testung von Kita-Kindern
  • die Nutzung der Turnhalle (Schule des Friedens) ist mit Zusatzvereinbarung wieder möglich (die Dorfgemeinschaftshäuser müssen leider immer noch geschlossen bleiben)

aktuelle Eindämmungsverordnung