5. Änderung der 2. Eindämmungsverordnung
Mit Wirkung vom 09.02.2022 ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen für unsere Gemeinde im (Kurz-) Überblick:
- 2G Regelung im Einzelhandel entfällt - dafür gilt aber in allen Geschäften und Behörden (inkl. Rathaus) das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske
- tägliche Testung (ungeimpfter) Schüler*innen
- 2 x wöchentliche (Mo. & Do. vor der Betreuung) Testung von Kita-Kindern
- die Nutzung der Turnhalle (Schule des Friedens) ist mit Zusatzvereinbarung wieder möglich (die Dorfgemeinschaftshäuser müssen leider immer noch geschlossen bleiben)