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3. SARS-CoV2-EindV

Das Brandenburger Kabinett hat heute die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt bereits morgen (23. Februar) in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März. Brandenburg setzt damit die drei Öffnungsschritte, die Bund und Länder in der Videoschaltkonferenz am 16. Februar vereinbart haben, um.


Neben den Änderungen auf Landesebene heißt das für die Gemeinde Rietz-Neuendorf, dass die Nutzung der Liegenschaften der Gemeinde (Dorfgemeinschaftshäuser, Turnhalle, etc.) unter Einhaltung der jeweils gültigen Regelungen wieder möglich ist.

Die Veranstalter bzw. Verantwortlichen haben sich zu diesen Regelungen selbstständig zu informieren und diese umzusetzen.


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