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07.09.2022 - Bekanntmachungen des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree

Der nachstehend bezeichnete Grundbesitz, für den bisher kein Grundbuchblatt angelegt ist, soll nunmehr in das Grundbuch einegetragen werden:

Gemarkung Flur Flurstück Lage Als Eigentümer eingetragen werden soll:
Neubrück 4 11 Brückenwiesen Ferdinand Machnow in Neubrück
Neubrück 5 75 Drahendorfer Spree Landesregierung Brandenburg (Bodenfonds)
Neubrück 9 169 Drahendorfer Spree Hedwig Görsdorf geb. Richter, geboren am 27.11.1902
Neubrück 9 142 Am Srömeken Gustav Pohland, Landwirt
Neubrück 9 163 An der Drahendorfer Spree

Landwirt Willi Mauche in Raßmannsdorf

Neubrück 9 206 Kobel Gustav Pohland, Landwirt
Neubrück 10 196 An der alten Spree Gustav Pohland, Landwirt
Neubrück 9 261 An der Spree Karl Mrosek in Groß-Rietz
Neubrück 10 152 An der Spree Karl Mrosek in Groß-Rietz
Neubrück 11 29 An der Spree  Hans Geoeg Schade in Buckow
Neubrück 11 102 Am Schwarzberg Georg Gliese, geboren am 19.01.1905
Neubrück 11 107 Nahe der Spree Georg Gliese, geboren am 19.01.1905
Neubrück 11 113 Nahe der Spree

 Georg Gliese, geboren am 19.01.1905

Neubrück 11 124 An der Spree

Wilhelm Federhoff und Miteigentümer

Neubrück 11 125 An der Spree

Martha Geiß geb. Rudolph in Radinkendorf und Miteigentümer

Neubrück 11 142 An der Spree  Georg Gliese, geboren am 19.01.1905
Neubrück 11 221 Nahe der Spree Wilhelm Troppenz, geboren am 02.09.1894
Neubrück 11 234 An der Spree Wilhelm Troppenz, geboren am 02.09.1894
Neubrück 11 235 An der Spree Wilhelm Troppenz, geboren am 02.09.1894
Neubrück 11 242 An der Spree Emma Glanert geb. Schulze, geboren am 16.06.1894
Neubrück 11 243 An der Spree Emma Glanert geb. Schulze, geboren am 16.06.1894

Aufgrund der §§ 116 bis 125 der Grundbuchordnung wird hiermit auf die bevorstehende Anlegung des Grundbuchblattes hingewiesen. Alle Personen, die Einwendungen gegen die beabsichtigte Anlegung geltend machen können oder die beschränkte dingliche Rechte an dem vorbezeichneten Grundbesitz oder sonstige Eigentumsbeschränkungen für sich in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb eines Monats seit Aushang dieser Bekanntmachung bei dem Grundbuchamt anzumelden. Die Ansprüche müssen entweder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, deren erklärter Inhalt vom Eigentümer stammt, nachgewiesen werden oder vom Eigentümer anerkannt worden sein, wenn sie bei der Anlegung des Grundbuchblattes zur Eintragung gelangen sollen.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird das Grundbuchlatt ohne Berücksichtigung etwa bestehender Rechte angelegt werden.


Die Aushänge finden Sie zusätzlich im Amtlichen Bekannmachungskasten vor dem Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf (Fürstenwalder Straße 1, 15848 Rietz-Neuendorf).