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Änderung der Gebührenordnung

Das Ordnungsamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, möchte die Bürger informieren, dass die vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 05.03.2024 in Kraft getreten ist.

Somit wurden folgende neue Gebühren festgelegt:

  • Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens im Freien (§7 (2) LImschG) : 70 - 270 €

  • Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot von Betätigungen, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind (§10(2) Einzelverfügung und (3) LImschG) : 140 - 1.700 €

  • Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot der Benutzung von Tongeräten (§11 (4) LIMschG): 70 - 530 €

  • Entscheidung über die Erlaubnisse im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerken oder Feuerwerkskörpern, sowie Ausnahmen bezüglich der Dauer eines Feuerwerks (§12 LImschG) : 100 - 530 €

Die Gemeinde Rietz-Neuendorf ist verpflichtet bei allen Anträgen die gesetzlich geregelten Gebühren zu erheben.

Sollten Sie ein Feuerwerk nach 22:00 Uhr durchführen, kommt zusätzlich noch die Gebühr der Ausnahmegenehmigung nach §10 LImschG dazu.

Bei Anträgen die vom Ortsbeirat oder einem ortsansässigen Verein gestellt werden, um eine traditionelle Veranstaltung die das kulturelle und gemeinsame Zusammenleben innerhalb des Ortes unterstützt, wird weiterhin von einer Gebühr gemäß § 20 GebGBbg abgesehen.

Auch möchten wir darauf hinweisen, dass das Abbrennen eines Lagerfeuers, sowie eines Feuerwerks, ab einer Waldbrandgefahrenstufe 5, trotz einer Ausnahmegenehmigung nicht gestattet ist.

Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe finden Sie auf der Seite des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).

Die vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist unter folgendem Link.

Die Anträge finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf.

Bei Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf gerne zur Verfügung.

Ordnungsamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf