Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung - Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 15848 Beeskow OT Radinkendorf

Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen
in 15848 Beeskow OT Radinkendorf

Zusätzliche und Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Oder-Spree, untere Wasserbehörde vom 23. August 2022

Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 6, 03044 Cottbus, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), in 15848 Beeskow OT Radinkendorf auf dem Grundstück in der Gemarkung Radinkendorf, Flur 1, Flurstück 65 sowie Flurstück 30 je eine Windkraftanlage (WKA) zu errichten und zu betreiben. Der immissionsschutz-rechtliche Genehmigungsantrag und seine Unterlagen für die zwei WKA wurden bereits mit Bekannt-machung vom 1. Oktober 2019 in der Zeit vom 9. Oktober bis 8. November 2019 zur Einsicht ausgelegt. Das Vorhaben wird derart geändert, dass für die Fundamente der WKA vor Bauausführung baugrund-verbessernde Maßnahmen erforderlich werden und dadurch wasserrechtliche Zulassungen zu koordi-nieren sind. Die zusätzliche Bekanntmachung bezieht sich daher auf ergänzende wasserrechtliche An-tragsunterlagen für die temporäre Verrohrung des Hammerstallgrabens (betrifft die WKA Flur 1, Flur-stück 65) sowie für die dauerhafte Verrohrung des Hammerstallgrabens (betrifft die WKA Flur 1, Flur-stück 30) als Bestandteil der Antragsunterlagen sowie auf die für die beiden Vorhaben darüber hinaus bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis-se gemäß § 8 in Verbindung mit den §§ 9 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes. Gegenstand der was-serrechtlichen Erlaubnisse ist die Materialeinbringung beim Rüttelstopfverfahren.
Der Typ und die Parameter (Höhe, Rotordurchmesser, Betriebsweise, Schallleistungspegel, elektrische Nennleistung und Turm) der beiden WKA bleiben unverändert.

Zusätzliche Auslegung

Die Auslegung der vorgenannten wasserrechtlichen Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentli-chung dieser Unterlagen im Internet.

Die wasserrechtlichen Unterlagen sowie die bereits im Genehmigungsverfahren dazu vorliegenden Stellungnahmen werden einen Monat vom 31. August 2022 bis einschließlich 30. September 2022 im zentralen UVP-Portal des Landes Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de veröffentlicht (§ 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG).

Als zusätzliches Informationsangebot werden im oben genannten Zeitraum die genannten Unterlagen

  • im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrens-stelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 4.27 in 03050 Cottbus,
  • in der Stadtverwaltung Beeskow, Bauamt, Zimmer 210, Berliner Straße 30 in 15848 Beeskow,
  • in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Stabsstelle, Zimmer 204, Fürstenwalder Str. 1 in 15848 Rietz-Neuendorf sowie
  • im Landkreis Oder-Spree, Breitscheidstraße 5 in 15848 Beeskow, Umweltamt, Zimmer 202

ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Hinweis: Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist zur Einhaltung der gesetzlich geforderten Schutzmaßnahmen für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgernden

Kontaktdaten erforderlich:

Einwendungen

Zusätzliche Einwendungen gegen die ergänzten wasserrechtlichen Unterlagen können während der Einwendungsfrist vom 31. August 2022 bis einschließlich 1. November 2022 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G00619 und Süd-G03120 schriftlich oder elektronisch erhoben werden:

  • beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Pots-dam oder elektronisch an die E-Mail-Adresse: t12@lfu.brandenburg.de sowie
  • bei der Stadtverwaltung Beeskow, Bauamt, Zimmer 210, Berliner Straße 30 in 15848 Beeskow und
  • bei der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Stabsstelle, Zimmer 204, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf sowie
  • beim Landkreis Oder-Spree, Breitscheidstraße 5 in 15848 Beeskow, Umweltamt, Zimmer 202.

Für elektronische Einwendungen kann das Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vor-haben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Die Einwendungsmöglichkeit wird auf die ergänzten wasserrechtlichen Unterlagen beschränkt. Mit Ab-lauf dieser Frist sind für die Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber den Ergänzungen form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Ist nach Einschätzung der Behörde aufgrund der Pandemiesituation die Durchführung eines Erörte-rungstermins nicht sicher möglich, kann stattdessen ersatzweise eine Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 PlanSiG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 Satz 2 bis 4 des Verwaltungsverfahrensge-setzes (VwVfG) durchgeführt werden. In diesem Fall wird die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 15. Dezember 2022 um 10 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses der Stadt Beeskow, Berliner Straße 30 in 15848 Beeskow. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen die Ergänzungen erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen dieser von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Ein-wendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungs-behörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewie-sen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Hinweise

Die zur Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt vom 01. Oktober 2019 zum Vorhaben vorgetra-genen Einwendungen behalten ihre Gültigkeit.

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vor-genommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Be-kanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Geneh-migungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Er-schütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Landkreis Oder-Spree
Der Landrat